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   FG Niedersachsen, 17.03.2005 - 6 K 865/03   

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https://dejure.org/2005,9171
FG Niedersachsen, 17.03.2005 - 6 K 865/03 (https://dejure.org/2005,9171)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.03.2005 - 6 K 865/03 (https://dejure.org/2005,9171)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. März 2005 - 6 K 865/03 (https://dejure.org/2005,9171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Recht auf Namensnennung einer Informationsperson

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs. 4 AO; § 30 Abs. 5 AO; § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO; § 102 FGO
    Anspruch auf Entscheidung über einen Anspruch auf Namensnennung im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens; Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Ermessenentscheidung; Interesse des Informanten an der Wahrung des Steuergeheimnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 30
    Informationsperson; Akteneinsicht - Abwägung bei Verlangen auf Nennung einer Informationsperson

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abwägung bei Verlangen auf Nennung einer Informationsperson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Finanzgericht schützt Denunzianten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anzeige wegen Steuerhinterziehung: Informatenschutz - Finanzamt muss Verdächtigen nicht mitteilen, wer ihn wegen Steuerhinterziehung angezeigt hat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1068
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.02.1994 - VII R 88/92

    Zum Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Benennung des Namens eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2005 - 6 K 865/03
    Dabei ist die Ermessensausübung durch eine Finanzbehörde nur dann fehlerfrei, wenn diese ihre Ermessensentscheidung aufgrund ihrer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen und alle für die Ermessensausübung nach dem Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art spätestens im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt hat (BFH-Urteile vom 8. Februar 1994 VII R 88/92, BStBl II 1994, 552; BFH-Urteil vom 7. Mai 1985 VII R 25/82, BFHE 143, 503; BStBl II 1985, 571).

    Ob diese Personen auskunftspflichtig sind oder ihre Angaben ohne rechtliche Verpflichtung abgegeben haben, ist für die Zuordnung zum geschützten Personenkreis unerheblich (BFH-Urteil vom 8. Februar 1994 VII R 88/92, BStBl II 1994, 552 m.w.N. auch zur anderen Ansicht).

    Auch fällt der Name der Informationsperson in den sachlichen Schutzbereich der Norm (BFH-Urteil vom 8. Februar 1994 VII R 88/92, BStBl II 1994, 552).

    In außergewöhnlichen Fallgestaltungen, in denen das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen erheblich beeinträchtigt worden ist, kann es denkbar sein, dass die Offenbarung einer Informationsperson nicht nur zulässig, sondern sogar geboten ist (BFH-Urteil vom 8. Februar 1994 VII R 88/92, BStBl II 1994, 552).

  • BFH, 07.05.1985 - VII R 25/82

    Finanzbehörde - Denunziation - Akteneinsicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2005 - 6 K 865/03
    Zwar kann die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten nach Einleitung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens nur vor den ordentlichen Gerichten durchgesetzt werden (§ 23 ff. EGGVG, § 147 StPO); ist jedoch - wie hier - das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen, ist für eine Klage auf Akteneinsicht wieder der Finanzrechtsweg gegeben (BFH-Urteil vom 7. Mai 1985 VII R 25/82, BFHE 143, 503; BStBl II 1985, 571).

    Dabei ist die Ermessensausübung durch eine Finanzbehörde nur dann fehlerfrei, wenn diese ihre Ermessensentscheidung aufgrund ihrer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen und alle für die Ermessensausübung nach dem Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art spätestens im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt hat (BFH-Urteile vom 8. Februar 1994 VII R 88/92, BStBl II 1994, 552; BFH-Urteil vom 7. Mai 1985 VII R 25/82, BFHE 143, 503; BStBl II 1985, 571).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.03.2005 - 6 K 865/03
    Folglich kommt es auch auf den vom Kläger in der mündlichen Verhandlung vorgetragene Aspekt, dass die Parallelvorschrift des § 86 FGO, nämlich § 99 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1999 (1 BvR 385/90; BVerfGE 101, 106, NJW 2000, 1175) für verfassungswidrig erklärt worden ist, nicht mehr an.
  • BFH, 09.01.2007 - VII B 134/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Steuergeheimnis

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1068 veröffentlicht.
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